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Sacramento. Was ist "Sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz"? Wenn der Boss nur mit ein paar der weiblichen Untergebenen schläft, aber nicht mit allen. Das hat jetzt das oberste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien entschieden. Aber es kommt noch besser: Den vom Chef verschmähten Klägerinnen steht nun auch Schmerzensgeld zu, als Schadenersatz für die durch das "In-Ruhe-gelassen-worden-sein" entstandene Seelenpein. Wie der Anwalt der Klägerinnen, Phil Horowitz, mitteilte, ereigneten sich die "Nicht-Belästigungen" im Frauengefängnis der kalifornischen Stadt Chowchilla. Hier pflegte Gefängnisdirektor Lewis Kuykendall gleichzeitig "intime Verhältnisse" mit 3 jugendlichen Aufseherinnen. Jede der Geliebten wusste von den anderen und der Rest der Mannschaft wusste es auch. Den Aufseherinnen Edna Miller und Frances Mackey waren die Affären aber ein Dorn im Auge. Sie waren mit ihren 50 Jahren wesentlich älter als die Gespielinnen des Chefs. Der machte keinerlei Anstalten, die reifen Damen in seinen Harem einzuladen.

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Sein Verschmähen, klagten die beiden, sei eine gesetzlich verbotene Diskriminierung. Schließlich schreibt die Landesverfassung Kaliforniens vor, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt werden dürfe. In der ersten Instanz holten sich die unbelästigten Angestellten eine Abfuhr. Ihnen sei ja nichts passiert, meinten die Richter, und es gebe keinen Rechtsanspruch auf ein intimes Verhältnis mit dem Chef. 6 Jahre schleppte sich der Streit durch alle Instanzen bis er jetzt beim obersten Gericht landete. Dessen Richter fanden einen Dreh, um den Klägerinnen zu ihrem "Recht" zu verhelfen: Das Verhalten des Gefängnisdirektors habe bei den Klägerinnen den berechtigten Verdacht geweckt, vom Boss benachteiligt worden zu sein. Schließlich habe sich der Direktor auch während der Dienstzeit mit seinen Geliebten vergnügt. Die beiden Verschmähten mussten dagegen ihre Arbeit machen. Klägerin Mackey hat den Sieg nicht mehr erlebt, denn sie ist vor 2 Jahren gestorben. Was der liebestolle Gefängnisdirektor macht, ist nicht bekannt. Er war nach der Einreichung der Klage fristlos gefeuert worden und ist mit unbekanntem Ziel verzogen

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